Einkommensteuerbescheide 2011 werden ab Mitte März 2012 versandt
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen weist darauf hin, dass die Finanzämter erst ab Mitte März 2012 Steuerbescheide für das Veranlagungsjahr 2011 versenden können.
Viele Bürger geben ihre Einkommensteuererklärung schon Anfang des Jahres ab, damit die Steuererstattung frühzeitig auf das Konto überwiesen wird. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen weist deshalb darauf hin, dass die Finanzämter Steuerbescheide erst nach Eingang und Auswertung der durch Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen zu übermittelnden Daten erstellen können. Dazu gehören zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. Der gesetzliche Termin für die Übermittlung dieser Daten an die Finanzverwaltung ist der 28. Februar. Anschließend findet eine Aufbereitung der Daten und die Bereitstellung für die Finanzämter statt. Erst dann kann die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgen. Mit einem Versand der Steuerbescheide ist daher erst in der zweiten Märzhälfte zu rechnen.
Durch die elektronische Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung soll die Prüfung der Steuererklärungen vereinfacht und Rückfragen des Finanzamtes bei den Bürgerinnen und Bürgern vermieden werden.
