Wichtige hochschulpolitische Weichenstellungen

20.12.2011, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Hochschulentwicklungsplan 2020 und Novelle

„Wir haben heute zwei wichtige hochschulpolitische Weichenstellungen getroffen, welche den Hochschulen in der kommenden Dekade die notwendigen Rahmenbedingungen sichern“, erklärt Wissenschaftsministerin von Schorlemer.

  • Sächsischer Hochschulentwicklungsplan 2020

„Der Sächsische Hochschulentwicklungsplan 2020 gibt die Leitlinien für die künftige Entwicklung unserer Hochschulen vor, er ist unsere Antwort auf die demographische Herausforderung. Durch Profilbildung und Bündelung müssen sich unsere Hochschulen jetzt auf eine anspruchsvolle Zukunft vorbereiten. Künftig werden sich die profilstarken Bereiche der Hochschulen wie Puzzleteile aneinander fügen und ein stimmiges Gesamtbild abgeben“, so die Ministerin.

Der Hochschulentwicklungsplan gibt die übergeordneten Leitlinien der Entwicklung der Hochschullandschaft des Freistaates Sachsen bis 2020 vor. Er benennt Erwartungen und Rahmenbedingungen der künftigen Hochschulentwicklung.

Mittelfristig werden die Studierendenzahlen um 15% sinken, die Zahl der sächsischen Abiturienten hat sich bereits jetzt halbiert. Um die Leistungsfähigkeit aller sächsischen Hochschulen zu erhalten, müssen diese ihre Stärken ausbauen und klare Profile entwickeln.

Neben der Bündelung und Abstimmung von Angeboten setzt der Hochschulentwicklungsplan unter anderem auch auf ein gesteigertes Qualitätsmanagement, um die Lehre an sächsischen Hochschulen zu verbessern. Neben einer angestrebten Stärkung des Hochschuldidaktischen Zentrums Sachsen (HDS) wird auch ein „Sächsischer Lehrpreis“ ausgelobt. Diese soll die Wertschätzung der Lehre dokumentieren und nachahmenswerte Beispiele bekannt machen.

Zur Sicherung des hohen Lehrerbedarfs in Sachsen sollen an der TU Dresden und der Universität Leipzig dauerhaft 1700 Studienplätze mit einem bedarfsorientieren Fächerangebot bereitgestellt werden. Angesichts des hohen Bedarfs an Grundschullehrern in den kommenden Jahren soll an der TU Chemnitz ein Staatsexamensstudiengang „Lehramt an Grundschulen“ eingerichtet werden. Auf Grund der oft hohen regionalen Verbundenheit dieser Studierenden können so die Potenziale der Region Süd-West-Sachsen und Erzgebirge für die Gewinnung von Lehrkräften im Grundschulbereich erschlossen werden.

Weiteres Anliegen des Hochschulentwicklungsplanes ist die stärkere Vernetzung aller Akteure der Wissensgesellschaft. In Abgrenzung zu bestehenden Forschungsverbünden soll dies in regionalen Wissenschaftsregionen und landesweit im Campus Sachsen geschehen.

„Wir müssen die Potenziale der Regionen deutlicher sichtbar machen und ein Wissensmanagement aufbauen. Durch die Vernetzung der Akteure der Wissensgesellschaft können Synergien gehoben und die Attraktivität einer gesamten Region gesteigert werden. Der Campus Sachsen stellt sich unter anderem auf Landesebene der Aufgabe einer gemeinsamen Vermarktung oder der Mitgestaltung bei Fragen der Forschungspolitik auf europäischer Ebene“, erläutert Sabine von Schorlemer.

  • Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz

Die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes ist ein weiteres zentrales Anliegen der Regierungskoalition. Das neue Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz soll die sächsischen Hochschulen in ihrer Autonomie stärken und entsprechende Rahmenbedingungen für mehr Freiheit und Flexibilität schaffen.

„Unsere Hochschulen müssen sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten. Das Hochschulfreiheitsgesetz stärkt die Autonomie und schafft wichtige Freiräume für mehr Gestaltungsspielraum der Hochschulen“, sagt die Sächsische Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer.

Das neue Hochschulfreiheitsgesetz sieht unter anderem deutliche Flexibilisierungen im Personalbereich vor. Um das Anwerben von Spitzenkräften zu erleichtern, sollen kaufmännisch wirtschaftende Hochschulen künftig ihre Professoren flexibler besolden können. Außerdem wird für diese Hochschulen die Stellenplanbindung aufgehoben.

Mit der Novelle soll auch mehr Durchlässigkeit beim Hochschulzugang erreicht werden. Neben dem Meisterabschluss kann über eine Aufstiegsfortbildung künftig auch die allgemeine Hochschulreife erreicht werden. Weiterhin sollen Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen die eine Promotion anstreben per Gesetz gleich gestellt werden. Ziel ist mehr gemeinsame Promotionsverfahren zu erreichen. Zudem sollen die Beteiligung von Hochschulen an Unternehmen oder Unternehmensgründungen künftig weiter erleichtert werden. Dies sichert einen besseren Wissens- und Technologietransfer der Forschungsergebnisse.

Das Kabinett hat die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes heute zur Anhörung freigegeben.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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