Mehrheit auf der Justizministerkonferenz in Berlin für den Vorschlag der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten

09.11.2011, 13:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens hat sich auf der heute in Berlin stattfindenden Justizministerkonferenz erfolgreich für die Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit auf Landesebene stark gemacht: „Ich freue mich, dass die Justizminister der Bundesländer mehrheitlich unserem Vorschlag gefolgt sind. Die Zusammenführung der Gerichtsbarkeiten ist sinnvoll. So kann auf Schwankungen der Geschäftsbelastung schnell und angemessen reagiert werden. Das hilft insbesondere den durch die Hartz IV-Verfahren überlasteten Sozialgerichten“, sagte Martens. „Schwierige Zuständigkeitsabgrenzungen entfallen, Prozesse können schneller abgeschlossen und Personal und Sachmittel flexibler eingesetzt werden“, so der Minister weiter.

Die Justizministerinnen und Justizminister haben die Bundesministerin der Justiz heute gebeten, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Sie gehen mehrheitlich davon aus, dass eine Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Justiz sein kann. Durch die Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten würde die richterliche Selbstverwaltung gestärkt. Die Präsidien einheitlicher Fachgerichte hätten größere Spielräume für eine eigenverantwortliche Entscheidung über den Einsatz von Personal und Sachmitteln. Dies würde dazu beitragen, auch in Zukunft schnellen und effektiven Rechtsschutz sicherzustellen, weil auf Änderungen des Geschäftsanfalls zügig und flexibel reagiert werden könnte. Eine Zusammenführung einzelner Fachgerichtsbarkeiten würde zudem zu mehr Transparenz und Bürgernähe beitragen. Eine Einschränkung des sozialen Rechtsschutzes wäre mit einer Zusammenlegung nicht verbunden, weil die einschlägigen Verfahrensordnungen weiterhin gelten würden.


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