Erhöhung von Erschwerniszulagen beschlossen

11.10.2011, 13:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kabinett hat heute die Sächsische Erschwerniszulagenverordnung verabschiedet. Diese soll die im Freistaat Sachsen derzeit noch geltende Erschwerniszulagenverordnung des Bundes ablösen. Als zentrale Änderung ist dabei eine Erhöhung der Erschwerniszulagen für den sogenannten Dienst zu ungünstigen Zeiten vorgesehen. Diese Zulage erhalten alle Beamten der Besoldungsordnung A, die zur Dienstleistung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, an Samstagen sowie nachts in der Zeit von 20 bis 6 Uhr verpflichtet sind. Sie ist somit insbesondere im Bereich des Polizeivollzugsdienstes sowie des Justizvollzugsdienstes von Bedeutung. Der Stundensatz wird für Sonn- und Feiertagsarbeit von 2,72 Euro auf 3,20 Euro und für Nachtarbeit von 1,28 Euro auf 1,60 Euro angehoben. Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Erhöhung der Zulage für Polizeivollzugsbeamte in Mobilen Einsatzkommandos oder Sondereinsatzkommandos von 153,39 Euro auf 225 Euro pro Monat. Diese Zulage soll außerdem künftig auch an Polizeivollzugsbeamte im Personenschutz gezahlt werden.

Die Änderung hat zum Ziel, die mit dem Dienst zu ungünstigen Zeiten einhergehende erhebliche Beeinträchtigung des sozialen und familiären Lebens deutlicher als bisher zu honorieren. Außerdem soll für das erhöhte Gefährdungspotential in Spezialeinsätzen ein stärkerer finanzieller Ausgleich geleistet werden.

Der sächsische Haushaltsgesetzgeber hat mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 für die vorgesehenen Maßnahmen Mittel in Höhe von insgesamt ca. 2 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.


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