Gemeinsam den demografischen Wandel gestalten

06.10.2011, 13:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

40. Regionalkonferenz der ostdeutschen Länder in Leipzig

Leipzig (6. Oktober 2011) – Auf Einladung und unter Vorsitz des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich, trafen sich heute in Leipzig die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder.

Schwerpunkte der 40. Regionalkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Länder, dem Parlamentarischen Staatssekretär Christoph Bergner, waren der demografische Wandel, die Verlängerung der Investitionszulage sowie die Fortschreibung der Altschuldenentlastung für Wohnungsunternehmen.

Der demografische Wandel ist prägend für die Gesellschaft in Deutschland, denn die Bevölkerung wird immer älter und schrumpft gleichzeitig. Deshalb hat der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern ein Handlungskonzept erarbeitet und heute abgestimmt. Unter dem Titel „Daseinsvorsorge im demografischen Wandel zukunftsfähig gestalten“ unterstreicht es den politischen Willen von Bund und Ländern, sich mit den Folgen des demografischen Wandels aktiv auseinanderzusetzen und nach geeigneten Lösungen zu suchen.

Die Gestaltung des demografischen Wandels ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Sie erfordert eine abgestimmte Demografiestrategie von Bund und Ländern. Während der Beratungen sprachen sich die ostdeutschen Länder bei der Bundesregierung für ein koordiniertes und ressortübergreifendes Vorgehen und eine dauerhafte Einbindung bei der Erarbeitung der Demografiestrategie des Bundes aus.

„Der demografische Wandel stellt nicht nur Ostdeutschland, sondern alle Bundesländer, vor große Herausforderungen. Dies gilt bereits jetzt – und in der Zukunft noch mehr“, sagte Ministerpräsident Tillich während der Beratung. „Die Veränderung der Bevölkerungsstruktur bedeutet in erster Linie Chancen für die Erneuerung und Modernisierung der Daseinsvorsorge, vor allem in den ländlichen Regionen. Das Handlungskonzept ist ein wichtiger Schritt, dem demografischen Wandel zu begegnen“, so Tillich weiter.

In den Förderprogrammen des Bundes soll zukünftig demografiespezifischen Belangen stärker Rechnung getragen werden. Dazu müssen unter anderem die Förderangebote besser verzahnt sein. Auch soll die Einführung eines Demografieförderprogramms des Bundes geprüft werden. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung gebeten, sich gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern dafür einzusetzen, dass die Folgen des demografischen Wandels in den ostdeutschen Städten und Regionen bei der Gestaltung der künftigen EU-Förderperiode ab 2014 eine stärkere Berücksichtigung finden.

Ministerpräsident Stanislaw Tillich stellte in diesem Zusammenhang das 20-Punkte-Programm der Sächsischen Staatsregierung zur Bekämpfung des Ärztemangels vor: Sachsen ergreift in einem Katalog insgesamt 20 Maßnahmen, um die ärztliche Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, sicherzustellen. Neben Punkten wie der „Verbesserung des Images von Landärzten“ oder der „Regionalisierung der Vergütung“ ist die Einrichtung eines Kontingents von 20 Studienplätzen für das Fach Humanmedizin, mit dem Ziel, „Landarzt“ zu werden, die Maßnahme, die den größten Erfolg als auch die beste öffentliche Wahrnehmung der Studierenden verspricht.

Die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder stellten in Leipzig zudem fest, dass die Investitionsförderung weiterhin eine hohe Bedeutung für den Osten des Landes hat. Das Wachstumstempo der ostdeutschen Wirtschaft reicht nicht aus, den Aufholprozess in den kommenden Jahren selbsttragend fortzuführen. Spätestens zum Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 sind aber selbsttragende wirtschaftliche Strukturen in den ostdeutschen Ländern erforderlich.

Zusammen mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist die Investitionszulage deshalb ein maßgebliches Instrument, um Unternehmen bei Investitionen und Schaffung neuer Arbeitsplätze in den ostdeutschen Ländern nachhaltig zu unterstützen. Die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder sehen es deshalb als notwendig an, die Investitionszulage über 2013 hinaus auf der Basis der im Jahr 2011 geltenden Fördersätze zu verlängern.

Auch die Fortschreibung der Altschuldenentlastung für Wohnungsunternehmen ist essenziell für einen weiterhin notwendigen Stadtumbau. Der Abriss leerstehender Wohngebäude nimmt in den ostdeutschen Ländern derzeit ab, obwohl die Bevölkerung weiter zurückgeht. Bei unveränderten Rahmenbedingungen wird in den kommenden Jahren der demografische Wandel zu einer zweiten Leerstandswelle führen. Das gefährdet die bisherigen Erfolge der Städtebauförderung in den ostdeutschen Städten und Gemeinden.

Ostdeutschland verliert in den nächsten zehn Jahren nochmals fast 900.000 Einwohner. Dadurch werden ca. 400.000 Wohnungen nicht mehr gebraucht. Die Fortsetzung der Altschuldenhilfe für die ostdeutschen Wohnungsunternehmen ist deshalb notwendig. Die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben die Bundesregierung gebeten, spätestens bis zum 31. Juli 2012 eine Anschlussregelung für die 2013 auslaufende Altschuldenhilfeverordnung zu verabschieden. Eine Anschlussregelung soll dabei eine Fortsetzung der Altschuldenentlastung bis zum Jahr 2019 vorsehen.

Die Altschuldenentlastung ist ein wesentliches Anreizinstrument zur verstärkten Beteiligung der Wohnungswirtschaft am Stadtumbauprozess. Rund 90 Prozent der bisherigen Abrisse wurden von Unternehmen mit Altschuldenhilfe geleistet. Nur die Altschuldenhilfe versetzt die ostdeutschen Wohnungsunternehmen in die Lage, notwendige Investitionen an ihren Wohnungsbeständen zu tätigen. Die Investitionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen muss erhalten werden, da sonst Investitionen zur energetischen Ertüchtigung der Wohnungsbestände, zur notwendigen Anpassung der Wohnungsbestände an die besonders in Ostdeutschland dramatische Alterung der Bevölkerung und die zunehmende Altersarmut nicht geleistet werden könnten.

Hintergrund:
Das Altschuldenhilfegesetz (AHG) und die darauf beruhende Altschuldenhilfeverordnung (AHGV) regeln die teilweise Übernahme der zu DDR-Zeiten aufgenommenen Darlehen ostdeutscher Wohnungsunternehmen. Davon betroffen sind im Wesentlichen kommunale Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Auf der Basis des AHG übernahm der Erblastentilgungsfonds 1994 rund14 Milliarden DM Altschulden sowie Zinsen von 3,6 Milliarden DM. Wegen der mit der Schuldenübernahme verbundenen Auflagen machten aber nicht alle Unternehmen von der im AHG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch. Rund 12 Milliarden DM Altschulden verblieben in der Folge bei den Unternehmen.


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