Förderung von Naturschutzmaßnahmen vereinfacht
Kupfer: Attraktivere Konditionen sollen Anreiz sein
Der Freistaat Sachsen will mehrere Naturschutzmaßnahmen für Bürger, Verbände, Landwirte und Kommunen attraktiver machen und hat deswegen in der Richtlinie „Natürliches Erbe“ die Förderangebote für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen verbessert. Das Kabinett hat der Änderung der Richtlinie bereits zugestimmt, heute (1. Oktober) tritt sie in Kraft. „Durch die vereinfachte Förderung wollen wir die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen erhöhen“, sagt der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Frank Kupfer.
Für zahlreiche Maßnahmen, wie die Anlage von Feldhecken, Ufergehölzen und Streuobstwiesen oder die Pflege von Kopfweiden, wird die Förderung künftig anhand fester Kostensätze gewährt. Damit können aufwändige Preisrecherchen sowie die Abrechnung von Ausgabenbelegen entfallen. Für Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Arten wie Rauchschwalbe, Großes Mausohr als Vertreter der Fledermäuse oder Bärlappgewächse wurden zudem die Fördersätze erhöht. Dazu gehören unter anderem das Anbringen von Nisthilfen oder die Sicherung und Schaffung von Fledermausquartieren an Gebäuden. Sofern die Maßnahmen keinen Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten aufweisen, können bis zu 100 Prozent der Ausgaben durch den Freistaat Sachsen übernommen werden.
„Ich gehe davon aus, dass wir mit den attraktiveren Förderkonditionen zahlreiche Bürger genauso wie viele Verbände, Landwirte und Kommunen dafür gewinnen, aktiv an der Erhaltung unseres wertvollen natürlichen Erbes mitzuwirken“, so der Minister. „Um mit den verbesserten Förderkonditionen möglichst viele Interessierte zu erreichen, wird zudem unter dem Titel ,Sachsens Naturvielfalt gemeinsam erhalten – Machen Sie mit!’ eine sachsenweite Informationskampagne gestartet“. Nähere Informationen zur Förderung der Naturschutzmaßnahmen gibt es bei den zuständigen Bewilligungsstellen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Kamenz, Mockrehna und Zwickau sowie im Internet unter www.smul.sachsen.de/RichtlinieNE.
