Sächsisches Arbeitsmarktprogramm – ein Projekt der Allianz Arbeit und Behinderung in Sachsen

21.09.2011, 11:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»Viele behinderte Menschen leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag in den Unternehmen«, sagte Sozialministerin Christine Clauß heute bei der Übergabe eines Förderbescheides an den Geschäftsführer der Gartenmanufaktur Nüssler, Jens Nüssler, in Dresden-Omsewitz. Clauß kam in Begleitung der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit Jutta Cordt sowie des Verbandsdirektor des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen Andreas Werner. Sie sind Projektpartner der Allianz Arbeit und Behinderung in Sachsen.

»Arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen haben bisher noch nicht in gewünschter Weise von der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitiert. Die positive Konjunkturentwicklung und der demografisch bedingte Fachkräftemangel können neue Beschäftigungschancen eröffnen«, erklärte Clauß.

»Bis zum Jahre 2025 werden wir ca. 500.000 Menschen weniger im erwerbsfähigen Alter in Sachsen haben«, ergänzte Jutta Cordt und fuhr fort: »Deshalb ist es wichtig, die bestehenden Fachkräftepotenziale zum Bespiel bei Menschen mit Behinderung zu heben. Wir müssen uns verstärkt dafür einsetzten, dass diese Menschen Ausbildung oder Arbeit finden. Deswegen sind wir gerne Projektpartner der sächsischen Allianz für Arbeit und Behinderung und beraten Arbeitgeber zu den bestehenden Fördermöglichkeiten. Für unsere gemeinsame Zukunft in Sachsen.«

»Die finanziellen Unterstützungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen werden mittel- oder langfristig durch die Zahlungen an die Sozialkassen an die Gemeinschaft zurückfließen«, hob Andreas Werner hervor.

Das Prämiensystem des Sächsischen Arbeitsmarktprogramms soll die derzeitigen Entwicklungen am Arbeitsmarkt unterstützen. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße werden bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen bis zu 3.000 Euro je Einstellung auf einen Arbeitsplatz in Sachsen gezahlt. Auch befristete Arbeitsverhältnisse können gefördert werden, wenn sie mindestens ein Jahr bestehen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der betrieblichen Ausbildung behinderter Jugendlicher. Ausbildungsbetriebe erhalten 1.000 Euro je Ausbildungsjahr bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro. Bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung wird noch einmal eine Prämie von 3.000 Euro gezahlt.

Die Sozialministerin und ihre Partner sind optimistisch. Die behinderten Menschen werden mit ihrer Arbeit einen hervorragenden Beitrag in die Unternehmen einbringen. Diese neuen Mitarbeiter sind hochmotiviert. Die Firmen werden die wirtschaftlichen Chancen erkennen, die sich durch die Einstellung dieser Menschen ergeben.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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