Steigender Goldpreis: Eichämter verstärken Kontrollen
»Die Eichämter werden ihre unangekündigten Überwachungen des Edelmetallankaufes verstärken«, sagte Verbraucherschutzministerin Christine Clauß heute in Dresden. Hintergrund ist, dass der gegenwärtige hohe Preis von Gold und Silber zunehmend Gewerbetreibende animiert, in das Aufkaufgeschäft einzusteigen.
Die Eichbehörden sind gemäß des Eichgesetzes zur Überwachung (Nachschau) im geschäftlichen Verkehr mit messbaren Gütern berechtigt. Auch der Edelmetallaufkauf unterliegt dieser Kontrolltätigkeit. Ein Verstoß gegen das Eichrecht bedeutet eine Ordnungswidrigkeit und kann entsprechend dem geltenden Recht mit Bußgeld geahndet werden.
Werden Werte (z. B. Gramm) beim Ankauf, einschließlich Werbung, verwendet und auf Rechnungen angegeben oder wird eine nichtselbsttätige Waage zur Ermittlung der Masse bereitgehalten oder benutzt, so greift unmittelbar Eichrecht.
Die Waage muss gültig geeicht sein, dies kann der Kunde an der aufgebrachten Stempelung (Eichzeichen und Jahreszeichen) erkennen. Eine gültig geeichte Waage muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt mindestens die Jahreszahl »11« oder höher tragen. Bei EG-Eichungen der Waagen sind andere Kennzeichnungen zulässig.
Die Anzeige des Wägeergebnisses muss deutlich und gleichzeitig sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer erfolgen. Der Anwender / Besitzer ist bei der Verwendung einer Waage verpflichtet, die Eichung rechtzeitig entsprechend den gesetzlichen Forderungen in dem zuständigen Eichamt zu beantragen.
Dies gilt auch für den Fall, wenn der Aufkäufer nach der Wägung Abschläge für das Handelsrisiko abzieht und einen runden Aufkaufpreis nennt. Nur wenn ausschließlich Pauschalankauf (keine Messwerte, keine Verwendung einer Waage in der Ankaufstelle) vorliegt, z. B. beim Ankauf eines Ringes oder einer Kette, ist der Aufkäufer vom Eichrecht nicht betroffen. Der Kunde kann frei entscheiden, ob er den Pauschalpreis ohne Wägung akzeptiert.
Die Eichämter haben dazu ein Informationsblatt erstellt.
http://www.eichamt.sachsen.de/526.htm
