Justizminister Dr. Martens schlägt dem Kabinett Eckpunkte zur Begrenzung der Funkzellenabfrage vor

05.07.2011, 15:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Dr. Martens hat heute dem Kabinett seine Vorstellungen für eine Bundesratsinitiative zur Beschränkung der Erhebungsbefugnis für Verkehrsdaten und Eindämmung der Datenverwendung nach einer Funkzellenabfrage vorgelegt. Das Kabinett hat ihn beauftragt, auf Grundlage dieser Eckpunkte einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.

Dr. Jürgen Martens: „Die Funkzellenabfrage ist im Einzelfall ein sinnvolles Mittel, um schwere Straftaten aufzuklären. Die jüngsten Ereignisse in Dresden haben aber auch gezeigt, dass von einer Funkzellenabfrage eine Vielzahl unbeteiligter Personen betroffen sein kann. Deren Rechte wollen wir besser schützen. Funkzellenabfragen müssen daher künftig auf das für die Strafverfolgung unbedingt notwendige Maß beschränkt und die Rechte der unbeteiligten Betroffenen gestärkt werden. Das schließt es ein, dass sie nur noch bei konkret im Gesetz genannten schwersten Straftaten angeordnet werden darf.“

Das Eckpunktepapier enthält die wesentlichen Vorgaben einer Bundesratsinitiative des Freistaates Sachsen. Es benennt Vorschläge, die die Befugnis zur Erhebung von Verkehrsdaten auf das für eine effektive Strafverfolgung unabdingbar erforderliche Maß beschränken und die Wahrung der Rechte unbeteiligter Dritter vor einer Funkzellenabfrage stärken. Darüber hinaus werden die Informationsrechte der Betroffenen verbessert und die Einbindung des Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Die Löschung nicht mehr benötigter Daten wird ebenso sichergestellt werden wie die grundsätzliche Benachrichtigung der Betroffenen.

Dr. Jürgen Martens: „Funkzellenabfragen, die sich nicht auf konkrete Rufnummern beschränken, betreffen zwangsläufig eine Vielzahl von unbeteiligten Personen. Hier muss künftig noch genauer geprüft werden, ob die massenhafte Erhebung dieser Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der verfolgten Straftaten steht.“

Die Eckpunkte sehen schließlich auch eine Stärkung des Richtervorbehaltes bei der Verwendung einmal erhobener Daten vor. Danach sollen die durch eine Funkzellenauswertung gewonnenen Daten nur mit Zustimmung eines Richters in einem anderen Verfahren genutzt werden können.

Die Einzelheiten können dem dieser Pressemitteilung beigefügten Eckpunktepapier entnommen werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang