Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dresden

30.06.2011, 18:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Aufgrund der heutigen Presseberichterstattung, die bedauerlicherweise auf konkrete Ermittlungshandlungen in einem bei der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren eingeht, teilen wir mit:

Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Dresden wurde in einem seit längerer Zeit mit dem LKA Sachsen geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ein IMSI-Catcher am 19.02.2011 zur Lokalisierung von zwei konkret bekannten Funknummern aufgrund richterlichen Beschlusses eingesetzt. Mit dem IMSI-Catcher wurden Gesprächsinhalte oder SMS weder erhoben, noch mitgehört oder mitgelesen. Aufgrund weiterer richterlicher Anordnung erfolgte zudem die Überwachung dieser beiden Nummern hinsichtlich der Gesprächs- und Nachrichteninhalte.

Wegen des Gegenstandes des Verfahrens verweise ich auf unsere Pressemitteilung vom 12.04.2011 (Anlage).

Diese Maßnahmen erfolgten unabhängig von den gerichtlichen Anordnungen am 22./23.2.2011 und 25.2.2011 zur Zulassung von Funkzellenabfragen zur nachträglichen Sicherung von Verkehrsdaten.

Der IMSI-Catcher wurde nicht in den bei der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Ermittlungsverfahren wegen schwerer Landfriedensbrüche am 19.02.2011 eingesetzt. Es handelt sich bei beiden Verfahren um getrennte Lebenssachverhalte, Strafvorwürfe und Ermittlungsverfahren.

Der Einsatz des IMSI-Catchers und die Überwachung der zwei Funknummern wurden heute auf Bitten des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragen überprüft, der danach keine Bedenken gegen diese Maßnahmen im Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben hat.

Die Polizeidirektion Dresden hat nach unserer Kenntnis keinen IMSI-Catcher in Ermittlungen wegen Straftaten am Rande der Demonstrationen am 19. Februar 2011 eingesetzt.

Bisher durfte der oben genannte Sachverhalt nicht öffentlich gemacht werden, weil dies die Ermittlungen gefährden konnte. Darauf haben wir das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa ausdrücklich hingewiesen. Nach den heutigen Veröffentlichungen ist dieser Zweck entfallen. Weitere Auskünfte können aufgrund der laufenden Ermittlungen weiterhin nicht erteilt werden.

Lorenz Haase
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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