Erklärung von Ministerpräsident Stanislaw Tillich zum Gemeinsamen Bericht des Innen- und Justizministeriums zur Erhebung und Auswertung von Mobilfunkdaten im Zusammenhang mit dem 19. Februar 2011 in Dresden.

24.06.2011, 16:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerpräsident Tillich hat den Bericht des Justizministeriums und des Innenministeriums entgegen genommen. Der Bericht beschreibt schwierigste juristische und tatsächliche Sachverhalte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Abläufe und Bewertungen der Ereignisse sich innerhalb eines Rechtsrahmens bewegten.

Ministerpräsident Tillich hat keinen Anlass an dieser Sachdarstellung zu
zweifeln.

Eine politische Bewertung des Berichts hat zu folgenden Ergebnissen geführt:

1. Ministerpräsident Tillich hat die beiden Staatsminister gebeten, Berichtspflichten innerhalb der Ressorts zu optimieren. Dabei ist die sachliche Entscheidungshoheit der Verwaltung ebenso zu wahren wie die Unabhängigkeit der Justiz.

2. Die gesammelten Daten hätten bei Verfahren ausschließlich nach § 21 Versammlungsgesetz nicht verwandt werden dürfen. Die endgültige Festlegung der Nichtverwertung der Daten bei Straftaten nach § 21 Versammlungsgesetz erfolgte zu spät.

3. Der Freistaat Sachsen startet eine Bundesratsinitiative, wonach sichergestellt wird, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der „erheblichen“ Straftat nach § 100 g Strafprozessordnung (StPO) präzisiert wird.


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