Bericht zur Erhebung und Auswertung von Mobilfunkdaten

24.06.2011, 16:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (24.06.2011) - Sachsens Innenminister Markus Ulbig und Justizminister Dr. Jürgen Martens haben heute den Bericht zur Erhebung und Auswertung von Mobilfunkdaten im Zusammenhang mit dem 19. Februar 2011 in Dresden an Ministerpräsident Stanislaw Tillich übergeben. Der Bericht wurde anschließend dem Sächsischen Landtag übersandt. Er ist dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

In Dresden fanden im Zusammenhang mit dem 66. Jahrestag der Bombardierung der Stadt am 19. Februar 2011 zahlreiche Versammlungen statt. An diesem Tag kam es zu teilweise äußerst gewalttätigen Ausschreitungen mit erheblichen Personen- und Sachschäden. Die Polizei setzte eine Sonderkommission (SOKO 19/2) ein. Wegen der schwierigen Ermittlung von Tatverdächtigen hat das Amtsgericht Dresden am 22. Februar 2011 auf Anregung der polizeilichen Sonderkommission und Antrag der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs einen richterlicher Beschluss zur Funkzellenabfrage erlassen, wonach die Funkzellendaten von insgesamt 14 Tatorten jeweils in minutengenau bestimmten Zeitfenstern zu erheben waren.

Ihre strafprozessuale Grundlage findet die Funkzellenabfrage in § 100g Strafprozessordnung (StPO). Danach dürfen auch ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten erhoben werden, wenn eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen wurde und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Zwingende Voraussetzung ist grundsätzlich immer ein richterlicher Beschluss.

In Vollzug dieses Beschlusses wurden der Polizei 138.630 Verkehrsdatensätze übermittelt. Dabei liegt es in der Natur dieses Ermittlungsinstruments, dass viele Unbeteiligte betroffen sein können. Das Ausmaß des Datenaufkommens ist vorher nicht konkret abschätzbar. Die Polizei erkennt anhand der erhaltenen Verkehrsdaten lediglich, welche Mobilfunkgeräte wann, wo und wie vor Ort waren. Sie erkennt aus den Daten aber nicht, wer der Anschlussinhaber ist, welche Personen miteinander kommuniziert haben oder welchen Inhalt das Gespräch oder die SMS hatte. Aus diesen Datensätzen wurden anhand bestimmter Kriterien 460 Rufnummern herausgefiltert, von denen anschließend die Anschlussinhaber ermittelt wurden.

In 45 Verfahren wegen Verstoßes gegen § 21 Versammlungsgesetz hat die Polizei Erkenntnisse aus der Funkzellenabfrage herangezogen und ausgewertet. Eine staatsanwaltliche Festlegung in dieser Angelegenheit in dieser Angelegenheit gab es im rahmen der Ermittlungskonzeption zu Beginn der Ermittlungen nicht. Eine Verwertung dieser Daten in den genannten Verfahren wird auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Dresden nicht erfolgen.

In einem anderen Ermittlungsverfahren hat das Amtsgericht Dresden weitere Beschlüsse erlassen, mit denen weitere 896.072 Verkehrsdatensätze erlangt wurden. Diese Daten wurden aufgrund staatsanwaltlicher Verfügung dem Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs zur Verfügung gestellt und auf Ermittlungsansätze zur Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung im Zusammenhang mit dem Geschehen am 19. Februar 2011 in Dresden geprüft.

Die Überprüfung der Vorgänge hat ergeben, dass die Erhebung der Daten in allen Fällen aufgrund der erforderlichen richterlichen Beschlüsse erfolgte. Gesprächsinhalte wurden nicht erfasst. Eine Verarbeitung der Verkehrsdaten mit dem Ziel, Bewegungsbilder zu erstellen, erfolgte nicht

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die erhobenen Verkehrsdaten werden unter Beachtung der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft Dresden aktuell weiter ausgewertet. Die gewonnenen Daten sind aufgrund einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts unverzüglich zu löschen, sobald sie zur Strafverfolgung und für eine etwaige gerichtliche Überprüfung nicht mehr erforderlich sind.


Kontakt

Sächsische Staatsregierung

Regierungssprecher Ralph Schreiber
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