Sächsische Staatsregierung bringt das Gesetz zur zukünftigen Behördenstruktur des Freistaates auf den Weg

31.05.2011, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Umsetzung der Standortkonzeption schafft bürgerfreundliche Strukturen und entlastet den Staatshaushalt

Dresden (31. Mai 2011) – Nachhaltigkeit ist ein Markenzeichen sächsischer Politik. Die sächsische Staatsregierung hat deshalb am 25. Januar 2011 eine langfristig angelegte Standortkonzeption beschlossen. Herzstück ist die Optimierung der Strukturen in den Bereichen Landesdirektion, Polizei und Justiz, in der Finanz-, Straßenbau- und Umweltverwaltung sowie beim Sächsischen Rechnungshof und der Sächsischen Aufbaubank. Bei der Entscheidung für die konkreten Standorte standen neben den Kriterien der Bürgerfreundlichkeit und Verwaltungseffizienz auch regional- und strukturpolitische Überlegungen im Mittelpunkt.

Standortegesetz vorgelegt
Das Sächsische Kabinett hat heute den von Justizminister Jürgen Martens vorgelegten Entwurf des Sächsischen Standortegesetzes (Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen) und die dazu gehörende bauliche Umsetzungskonzeption beraten. Sie setzen die im Januar verabschiedete Standortkonzeption um und ergänzen die gesetzlichen Regelungen durch konkrete bauliche Maßnahmeplanungen. Mit dieser Vorlage ist der im Januar 2011 gestellte Kabinettsauftrag erfüllt.

Staatsminister Martens: „Eine solche Gesamtkonzeption der verschiedenen Ministerien hat es bundesweit bisher nicht gegeben. Wir wollen nicht erst beim Eintreten konkreter Probleme reagieren, sondern frühzeitig Verwaltungsstrukturen schaffen, die nicht nur für eine Wahlperiode, sondern langfristig tragfähig sind.“

Die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur zukünftigen Behördenstruktur im Freistaat werden durch den vorliegenden Entwurf in einer einzigen gesetzlichen Grundlage zusammengefasst. Diese betrifft beispielsweise die Zusammenlegung der drei Landesdirektionen zu der Landesdirektion Sachsen mit Sitz des Präsidenten in Chemnitz, die künftige Gerichtsstruktur des Freistaates, die Verlegung des Sitzes des Rechnungshofes nach Döbeln und der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank nach Leipzig. Daneben bildet das Gesetz auch die Grundlage für weitergehende Maßnahmen der Standortkonzeption, die keiner gesetzlichen Regelung bedürfen.

Mit der heutigen Entscheidung hat das Kabinett den Entwurf zur Anhörung freigegeben. Nun folgen Gespräche mit den verschiedenen Handlungsträgern, kommunalen Spitzenverbänden, Arbeitnehmervertretungen und anderen Interessensvertretern, um die Betroffenen frühzeitig einzubinden. Nach einer anschließenden Kabinettsbefassung soll das Gesetz noch vor der Sommerpause dem Landtag zugeleitet werden.

Umsetzung der Standortkonzeption in den nächsten zehn Jahren
Gleichzeitig hat der Kabinettsausschuss Staatsmodernisierung unter der Federführung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa auch eine bauliche Umsetzungskonzeption der Standortentscheidungen erarbeitet. Dort sind insbesondere die sich aus den Standortentscheidungen ergebenden baulichen Kosten und Einsparungen wiedergegeben. Die Umsetzung der Standortkonzeption wird sich auf den Zeitraum 2012 bis 2021 erstrecken. Mit der detaillierten Auflistung der geplanten Bauzeiträume und Umzugstermine einzelner Behörden sollen alle von den Entscheidungen Betroffene Planungssicherheit gewinnen.

Staatsminister Georg Unland: „Die Umsetzung der verschiedenen Baumaßnahmen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sich über die nächsten zehn Jahre erstrecken wird. Einerseits müssen die Umzüge verschiedener Behörden aufeinander abgestimmt und die notwendigen Gebäude hergerichtet werden. Andererseits muss die Finanzierung darstellbar sein und in die folgenden Haushalte des Freistaates eingeordnet werden.“

Einsparungen liegen deutlich über den Kosten
Die Standortkonzeption schafft für wesentliche Bereiche der sächsischen Verwaltung die Voraussetzungen, dass der in den nächsten Jahren erforderliche Stellenabbau ohne Abstriche an der Servicequalität und Bürgerfreundlichkeit erfolgt. Aus diesen Maßnahmen ergeben sich perspektivisch aber auch erhebliche Einsparungen und damit verbundene Entlastungen der zukünftigen Haushalte. Für die Umsetzung der Standortkonzeption wird die Staatsregierung bis zum Jahr 2021 ca. 309 Mio. Euro aufbringen. Diese Summe setzt sich aus der geplanten Nettobauinvestitionssumme in Höhe von 295 Mio. Euro und weiteren notwendigen Aufwendungen infolge der Standortveränderungen, wie etwa Kosten für Umzüge oder IT-Anpassung, von ca. 14 Mio. Euro zusammen. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einsparungen in Höhe 1,15 Mrd. Euro, die sich aus verminderten Ausgaben und Aufwendungen für Personal ergeben. Hinzu kommen Einsparungen durch aufgegebene Mietimmobilien und mögliche Einnahmen aus der Verwertung nicht mehr benötigte Objekte von ca. 48 Mio. Euro. Daraus resultiert für den Freistaat Sachsen bereits bis zur vollständigen Umsetzung der Standortkonzeption im Jahr 2021 ein finanzieller Vorteil von bis zu 842 Mio. Euro.

Nach der vollständigen Umsetzung der Standortkonzeption sind darüber hinaus jährliche Einsparungen von etwa 285 Mio. Euro an Personal-, Sach-, und Mietkosten zu erwarten.

Die einzelnen baulichen Umsetzungszeiträume können der Anlage entnommen werden.


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