Erste Zielvereinbarung nach dem Integrationsgesetz wird heute unterzeichnet

31.05.2011, 08:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minderung und Milderung von Barrieren für Menschen mit Behinderungen

Die erste Zielvereinbarung auf der Basis von § 14 des Sächsischen Integrationsgesetzes wird heute Abend im Beisein von Sozialministerin Christine Clauß und allen Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder an Bord des Dampfers "Dresden" unterzeichnet.

Partner der Vereinbarung sind die Sächsische Dampfschiffahrt und der Sozialverband VdK. Mit der Umsetzung der Vereinbarung sollen Barrieren gemindert und gemildert werden, die Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung der denkmalgeschützten Schiffe der Sächsischen Dampfschiffahrt beeinträchtigen.

Stephan Pöhler, der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, der die Zielvereinbarung mit angeschoben hat, hofft, dass es im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Abschluss weiterer derartiger freiwilliger Vereinbarungen kommt. "Derartige Festlegungen sind ein Gradmesser, inwieweit wir zunächst die Barrieren in unseren Köpfen abgebaut haben.", so Pöhler.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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