Sachsens Justizminister Dr. Martens fordert Besonnenheit in der Diskussion um die Anti-Terror-Gesetzgebung

27.05.2011, 17:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich heute in Berlin über die Sicherheitslage ausgetauscht. Im Vorfeld dieses Treffens haben sich die CDU-Innenminister dafür ausgesprochen, die Anti-Terror-Gesetze von 2001 pauschal um weitere vier Jahre zu verlängern.

Hierzu erklärt Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP): „Unsere Bevölkerung erwartet vom Staat ein entschlossenes und wirkungsvolles Handeln gegen Terrorismus. Aber sie erwartet von ihm auch ein besonnenes Handeln; Aktionismus ist hier fehl am Platz. Eine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre schießt deutlich über das Ziel hinaus. Zehn Jahre nach dem 11. September ist eine kritische Überprüfung der damals geschaffenen Eingriffsbefugnisse unserer Geheimdienste notwendig. Die Bundesjustizministerin hat jetzt einen ausgewogenen Vorschlag vorgelegt, der im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit in Ruhe beraten werden muss.“

Hintergrund:
Nach dem 11. September 2001 hatte der Bundesgesetzgeber die Befugnisse von Bundesamt für Verfassungsschutz, MAD und BND erweitert. Danach werden die Dienste ermächtigt, u.a. Auskünfte über Terrorverdächtige bei Banken, Fluggesellschaften, Post- und Telekommunikationsunternehmen einzuholen. Die Befugnisse wurden zunächst auf fünf Jahre und 2007 bis zum Januar 2012 befristet.


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