Sächsische Initiative zur Neuregelung des Feuerwehrführerscheins im Bundesrat beschlossen

27.05.2011, 09:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: Einsatz hat sich gelohnt

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der von Sachsen vorgeschlagenen Neuregelung des sogenannten „Feuerwehrführerscheins“ zugestimmt. Das 7. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sieht vor, dass Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B mit einer zusätzlichen internen Einweisung und Prüfung alle Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Bislang war dazu der Erwerb eines kostenintensiven Führerscheins C1 notwendig.

„Unser Einsatz für eine Gesetzesänderung hat sich gelohnt“, sagte Sven Morlok (FDP), sächsischer Staatsminister für Verkehr. „Wer ehrenamtlich Leben rettet, kann jetzt darauf vertrauen, schnell und kostengünstig die notwendigen Eignungen dafür zu erlangen. Diese praxisgerechte und unbürokratische Neuregelung trägt dazu bei, das wichtige Engagement der Bürger für die Sicherheit in den sächsischen Städten und Gemeinden attraktiver zu machen.“

Der Freistaat Sachsen wird in Kürze eine landesrechtliche Verordnung erlassen, die ein einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Umsetzung der beschlossenen Gesetzesänderung regelt.

Hintergrund
Seit 1999 dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t gefahren werden. Zu diesem Zeitpunkt trat eine Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen in Kraft, die der Umsetzung des harmonisierenden EU-Rechtes diente. Gleichzeitig sind die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Rettungsdienste aus technischen Gründen schwerer geworden. Selbst kleinere Fahrzeuge überschreiten in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 t. Lediglich Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, können aufgrund des für sie geltenden Bestandsschutzes diese Fahrzeuge weiterhin mit dem Führerschein der (alten) Klasse 3 fahren.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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