Sachsen soll Energieland Nr. 1 werden

25.05.2011, 10:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (25. Mai 2011) – Energieerzeugung und –versorgung müssen zuverlässig, bezahlbar, nachhaltig, wettbewerbsfähig, generationengerecht und ethisch vertretbar sein. „Bezahlbare Energie ist die Grundlage unseres Wohlstands. Energiepolitik ist auch Wirtschafts- und Standortpolitik. Energiepolitik müssen wir mit Vernunft, Augenmaß und Besonnenheit gestalten. Sie ist ein Schlüssel für die Zukunft unseres Landes. Deshalb will ich, dass Sachsen Energieland Nr. 1 wird“, sagte Ministerpräsident Tillich in seiner heutigen Regierungserklärung zum Energie-Umstieg.

Sachsen sei bereits 1999 europaweit die erste Region gewesen, wo sich eine Staatsregierung mit einem regionalen Klima-Folgen-Modell auseinander gesetzt habe. Darüber hinaus unterstreiche der „Aktionsplan Klima und Energie“ aus dem Jahre 2008 die Verantwortung der Staatsregierung für die nachhaltige Entwicklung des Freistaates. „Im Ergebnis ist ein Markenzeichen sächsischer Produkte und Technologien heute der sparsame Einsatz von Rohstoffen und Energie. Gleichzeitig konnten wir die Emission von Schadstoffen deutlich reduzieren“, sagte der Ministerpräsident.

Die Hinwendung zu einem höheren Anteil an erneuerbaren Energien zu schaffen, sei Chance und Herausforderung zugleich. „Das Ziel der Sächsischen Staatsregierung ist ein Energie-Mix, der unsere Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit im Einklang mit dem Klimaschutz nachhaltig sichert“, sagte Tillich.

„In etwa zehn Jahren wird der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Sachsen rund ein Drittel betragen. Beim langfristigen Trend hin zu erneuerbaren Energien sind wir in Sachsen mit dabei, treiben ihn in Deutschland an. Hier steckt enormes Wachstumspotenzial.

Wir wissen aber auch: Deutschland ist noch nicht so weit, dass es den Strombedarf seiner hochtechnologischen Industrie alleine aus erneuerbarer Energie decken kann“, so Tillich. Damit auch energieintensive Unternehmen weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen vorfänden, von steigenden Energiepreisen nicht erdrückt würden und Deutschland nicht den Rücken kehrten, setze Sachsen sich einerseits für Verbesserungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein. „Andererseits ist bis zur Vollendung der Energie-Evolution hin zu erneuerbaren Energien die Nutzung des einzigen, in ausreichender Menge zur Verfügung stehenden heimischen Energieträgers, der Braunkohle, das Mittel der Wahl“, erläuterte Tillich die Bedeutung der Braunkohle als „den Partner“ für die erneuerbaren Energien. Sie sei vor dem Hintergrund einer bezahlbaren und zuverlässigen Energiequelle vorerst unerlässlich.

Sachsen zum Energieland Nr. 1 machen

Ministerpräsident Stanislaw Tillich: „Ich will, dass Sachsen ein guter Wirtschaftsstandort ist und bleibt. Ich will, dass Menschen und Unternehmen nach Deutschland und Sachsen kommen. Weil sie hier auch in Zukunft gute, nachhaltig produzierte und bezahlbare Energie vorfinden. Bezahlbare Energie ist die Grundlage für unseren Wohlstand. Und deshalb will ich, dass Sachsen Energieland Nr. 1 wird.“

„Wir im Freistaat Sachsen haben den Willen, Innovation und Energie-Umstieg zu verbinden“, betonte Tillich. „Gemeinsam mit den privaten Verbrauchern und Unternehmen, mit den Energieerzeugern und –versorgern, mit den Gewerkschaften, genauso wie mit den anderen Ländern und dem Bund sowie mit unseren Nachbarstaaten treten wir in den Dialog, um den Weg zu einer nachhaltigen, bezahlbaren, sicheren und generationengerechten Energieversorgung zu beschreiten“, sagte der Ministerpräsident.

Auf Bundesebene werden hinsichtlich des Energie-Umstiegs in den kommenden Wochen und Monaten wichtige Weichen gestellt:

3. Juni 2011
Zweiter Energiegipfel der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

6. Juni 2011
Kabinettsbefassung der Bundesregierung mit dem Gesetzespaket zum Energieumstieg, im Anschluss daran Befassung der Bundestagsfraktionen mit dem Thema

9./10. Juni 2011
Erste Lesung des Gesetzespakets im Bundestag

30. Juni 2011
Zweite und dritte Lesung des Gesetzespakets im Bundestag

8. Juli 2011
Bundesratsbefassung (einziger Durchgang) des Gesetzespakets

Das Gesetzespaket soll nach bisherigen Erkenntnissen u.a. folgende Gesetze umfassen:
–Atomgesetznovelle,
–Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG),
–Gesetzentwurf zum Bauplanungsrecht,
–Energie-/Klimafonds (Gesetzentwurf),
–Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG),
–Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Im Anhang finden Sie den Text der Regierungserklärung im Wortlaut.


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