Sächsische Sicherheitswacht

15.05.2011, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Innenminister Markus Ulbig: „Die Frauen und Männer der Sicherheitswacht leisten wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit in Sachsen“

In den Polizeirevieren des Freistaates Sachsen unterstützen derzeit 596 Angehörige der Sicherheitswacht die Arbeit der sächsischen Polizei.

Innenminister Markus Ulbig: „Mein Dank gilt den Frauen und Männer der Sicherheitswacht die ehrenamtlich einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit in Sachsen leisten. Gerade im innerstädtischen Bereichen, Fußgängerzonen, Parkanlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Umfeld von Schulen, Freizeiteinrichtungen und Kinderspielplätzen aber auch im grenznahen Raum sind die Sicherheitswächter präsent und tragen zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung wesentlich bei.“

Die Angehörigen der Sicherheitswacht können im Rahmen ihres Einsatzes nach der Strafprozessordnung die so genannten „Jedermannsrechte“ (siehe unten) anwenden, sind darüber hinaus auch mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet. So sind sie unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt, Personen anzuhalten, zu befragen, deren Identität festzustellen, Platzverweise auszusprechen und Sachen sicherzustellen.

Die Zahl der Einsatzstunden ist auf maximal 40 pro Monat begrenzt. Es wird eine Aufwandsentschädigung von 5,11 Euro pro Stunde gezahlt.

Erfreulich ist, dass seit Anfang des Jahres der bisherige Grundfreibetrag von 100 Euro auf 175 Euro angehoben wurde. Damit findet die Arbeit der Sicherheitswächter auch auf diesem Gebiet gebührende Anerkennung.

  • § 127 StPO (1)

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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