Klassenbildung für das Schuljahr 2011/2012: Kommunen und Landkreise zur Stellungnahme aufgerufen

14.04.2011, 14:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kultusministerium hat am Dienstag, den 12.04.2011, die Schulträger informiert, deren Schulen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestschülerzahl bei den Anmeldungen zur Klassenstufen 1 und 5 nicht erreicht haben. Diese Schulen können möglicherweise keine neuen Eingangsklassen bilden. Es handelt sich um 9 Grundschulen und 3 Mittelschulen. Hier liegen die geforderten Schülerzahlen von 15 Erstklässlern bzw. die Mindestanzahl von 40 Fünftklässlern (bei geforderter Zweizügigkeit) an der Mittelschule nicht vor und sie fallen nicht unter das Mittelschul-Moratorium. Die Gymnasien sind hiervon nicht betroffen, da alle die nötigen Bedingungen zur Klassenbildung erfüllen werden.

Bis zum 29. April 2011 haben die Kommunen Zeit, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens erhält der Schulträger Gelegenheit, zu begründen, warum trotz Schülermangel ein öffentliches Bedürfnis für eine Eingangsklasse an seiner Schule besteht. Die vorgebrachten Argumente werden anschließend durch das Kultusministerium überprüft. Erst dann wird entschieden, ob die betroffene Grundschule eine erste oder die Mittelschule eine fünfte Klasse bilden darf.

Um die Leistungsfähigkeit des bestehenden Schulsystems sichern zu können, müssen die im Schulgesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen konsequent eingehalten und umgesetzt werden. Das gibt Eltern, Schülern und Lehrern Planungssicherheit und garantiert zugleich die Qualität von Schule.

Nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen sind Abweichungen von den geltenden Vorgaben zur Mindestschülerzahl zulässig. Das gilt insbesondere bei unzumutbaren Schulwegbedingungen oder Schulwegentfernungen, aber zum Beispiel auch bei Schulen mit überregionaler Bedeutung (sorbische Schulen). Ohne ein Anhörungsverfahren können an diesen Schulen neue Eingangsklassen gebildet werden, obwohl die Anmeldezahlen unter den gesetzlichen Vorschriften liegen.

Ein Sonderfall stellt die Sorbische Mittelschule Ralbitz im Landkreis Bautzen dar. Sie ist in das Anhörungsverfahren zur Bildung der zukünftigen Klassenstufe 7 aufgenommen worden, da u.a. im Ergebnis weiterer Wechsel zum Sorbischen Gymnasium hier nur noch 11 Schüler im kommenden Jahr lernen werden. In der unweit gelegenen Sorbischen Mittelschule Räckelwitz könnten diese Schüler in der Klassenstufe noch aufgenommen werden.

Seit dem 11. März 2011 liegen bei den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur die vorläufigen Anmeldezahlen der zukünftigen Erst- und Fünftklässler für die einzelnen Schularten vor. Mit Hochdruck wird seitdem an der Klassenbildung für alle allgemeinbildenden öffentlichen Schulen gearbeitet. Bis Ende Mai erhalten Eltern die Information, an welcher Schule ihre Kinder im neuen Schuljahr 2011/2012 lernen werden.

Hintergrundinformationen:
Voraussetzungen zur Klassenbildung (§ 4a Schulgesetz):
Grundschulen sollen mindestens einzügig sein und in der Eingangsklasse mindestens 15 Schüler haben.

Insgesamt gibt es in Sachsen 764 öffentliche Grundschulen.

Mittelschulen sollen insbesondere zur Sicherstellung der beiden Bildungsgänge, die zum Hauptschul- und zum Realschulabschluss führen (für die Klassen oder Gruppen gebildet werden müssen) mindestens zweizügig sein. Hier muss außerdem die Mindestschülerzahl von 20 Kindern pro Klasse eingehalten werden (= 40 Schüler in der Eingansstufe 5).

In Sachsen gibt es 280 öffentliche Mittelschulen.

Gymnasien sollen wegen der Profilbildung und der Kursbildung in der Oberstufe mindestens dreizügig sein und die Mindestschülerzahl 20 einhalten (= 60 Schüler in der Eingangsstufe 5).

118 öffentliche Gymnasien gibt es in Sachsen.

Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen gemäß § 4a Abs. 4 Schulgesetz von diesen Vorgaben zulässig.

Eine Liste der Schulen finden Sie unter:

www.sachsen-macht-schule.de/schulnetzplanung


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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