Gutes Signal für Feuerwehrführerschein

23.03.2011, 17:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sächsische Bundesratsinitiative zum Feuerwehrführerschein trägt Früchte

Der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat heute ein Inkrafttreten der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zum 1. Juli 2011 angeregt.

Zuvor hatte das Bundeskabinett den vom Bundesverkehrsminister eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des StVG und damit eine Verbesserung im Hinblick auf den sogenannten Feuerwehrführerschein gebilligt.

Innenminister Markus Ulbig:
„Das ist ein gutes Signal. Darauf haben unsere freiwilligen Helfer gewartet. Der Feuerwehrführerschein ist ein Beitrag zur Sicherung der Einsatzfähigkeit. Es stärkt das Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer. Wir werden nicht auf das Inkrafttreten warten, sondern bereits jetzt mit der Erarbeitung der erforderlichen landesrechtlichen Fahrberechtigungsverordnung beginnen."

Mit der anstehenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t erleichtert.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und technischen Hilfsdienstes immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t zur Verfügung stehen. Grund dieser Entwicklung ist, dass seit 1999 durch EU-Recht mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t gefahren werden dürfen.

Mit der anstehenden Übertragung der Befugnis zur Ausstellung der Fahrberechtigung auf die Landesregierungen kann den regionalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die betroffenen Organisationen können eine interne Einweisung- und das ist das Entscheidende – auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t durchführen.

Sachsen und Bayern hatten im vergangenen Jahr eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht.


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