Innenminister legt Demokratieerklärung vor

09.02.2011, 17:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Innenminister Markus Ulbig legte heute den Wortlaut der sächsischen Demokratieerklärung vor. Diese Erklärung wird künftig Bestandteil der Förderung im Bereich des zivilgesellschaftlichen Engagements, insbesondere im Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen“.

Die Erklärung trägt folgenden Wortlaut:

„Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen.

Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem Sorge zu tragen, dass die zur Durchführung des geförderten Projektes als Partner Ausgewählten ebenfalls eine Erklärung gemäß Satz 1 abgeben.“

Die Erklärung werden Innenminister Markus Ulbig und Justizminister Dr. Jürgen Martens im Kabinett vorlegen.

Innenminister Markus Ulbig: „Das Grundgesetz ist nicht verhandelbar. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass diejenigen, die für ihre wichtige Arbeit Steuergelder erhalten, auch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und sich zu den Werten unserer Demokratie bekennen. Alles andere wäre absurd. Wer eine solche Erklärung als unzumutbar empfindet, entlarvt sich selbst. Wir wollen verhindern, dass Extremisten und Feinde der Demokratie Fördergelder erhalten.

Der Staat hat Vorsorge zu treffen, dass die fundamentalen Werte der Verfassung geschützt werden. Die Fördergelder werden mit dem Ziel einer Stärkung der Demokratie vergeben. Demzufolge wird dem Empfänger auch eine Verantwortung übertragen. Die Vereine und Initiativen müssen selbstverständlich darauf achten, dass die finanziellen Mittel keinen Extremisten zu Verfügung gestellt werden. Damit wird die Selbstverantwortung im Umgang mit den Steuergeldern gestärkt.

Diese Regelung ist im Interesse der vielen guten Initiativen und Vereine in unserem Land, die eine wertvolle Arbeit für die Stärkung der Demokratie leisten. Diese Arbeit droht von einigen Wenigen beschädigt zu werden. Das wollen wir mit dieser Initiative verhindern.

Grundlage unseres Gemeinwesens ist die freiheitlich demokratische Grundordnung. Wenn Vereine und Initiativen, die sich vorgeblich der Demokratie verschrieben haben, sich kritisch zu den elementaren Grundwerten des Grundgesetzes äußern, können sie auch keine staatlichen Gelder zur Förderung von Demokratie und Toleranz empfangen.

Von „Gesinnungsprüfung“ und „Generalverdacht“ kann nicht einmal entfernt die Rede sein. Wenn jetzt bei der geforderten demokratischen Selbstverantwortung von angeblichen „Stasimethoden“ gesprochen wird, so ist das nicht nur realitäts- und sachfremd, sondern noch dazu eine Relativierung und Verharmlosung der Verbrechen des DDR-Regimes.“


Kontakt

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Ansprechpartner Martin Strunden
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