„Die Verfassung ist nicht verhandelbar“

10.12.2010, 12:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Innenminister zur Diskussion um die Demokratieerklärung

Der Berliner Verfassungsrechtler Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis hat ein Gutachten mit dem Titel „Zur Zulässigkeit der ‚Extremismusklausel’ im Bundesprogramm ‚Toleranz fördern – Kompetenz stärken’“ vorgelegt. Herr Professor Battis bestätigt damit die Staatsregierung in ihrem Anliegen. Konkret heißt es: „Die Förderung von Demokratie und die Gewährleistung, dass nur Projektträger unterstützt werden, die sich für Demokratie im Sinne des Grundgesetzes einsetzen, sind legitime Ziele. Der erste Satz der Bestätigungserklärung ist für dieses Ziel geeignet. Ein milderes Mittel als eine Selbstverpflichtung ist nicht ersichtlich. Eine derartige Unterzeichnung ist auch angemessen, so dass gegen den ersten Satz der Bestätigungserklärung keine rechtlichen Bedenken bestehen.“

Die Ausführungen von Prof. Battis werden in die weiteren Überlegungen des Innenministeriums mit einbezogen.

Innenminister Markus Ulbig: „Das Grundgesetz ist nicht verhandelbar. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass diejenigen, die für ihre wichtige Arbeit Steuergelder erhalten, auch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und sich zu den Werten unserer Demokratie bekennen. Alles andere wäre absurd. Wer eine solche Erklärung als unzumutbar empfindet, entlarvt sich selbst. Wir wollen verhindern, dass Extremisten und Feinde der Demokratie Fördergelder erhalten.

Der Staat hat Vorsorge zu treffen, dass die fundamentalen Werte der Verfassung geschützt werden. Die Fördergelder werden vergeben mit dem Ziel einer Stärkung der Demokratie. Demzufolge wird dem Empfänger auch eine Verantwortung übertragen. Die Vereine und Initiativen müssen selbstverständlich darauf achten, dass die finanziellen Mittel keinen Extremisten zu Verfügung gestellt werden. Damit wird die Selbstverantwortung im Umgang mit den Steuergeldern gestärkt. Demokratische Bürger sind die besten Verfassungsschützer.

Diese Regelung ist im Interesse der vielen guten Initiativen und Vereine in unserem Land, die eine wertvolle Arbeit für die Stärkung der Demokratie leisten. Diese Arbeit droht von einigen wenigen beschädigt zu werden. Das wollen wir mit der Demokratieerklärung verhindern.

Grundlage unseres Gemeinwesens ist die freiheitlich demokratische Grundordnung. Wenn Vereine und Initiativen, die sich vorgeblich der Demokratie verschrieben haben, sich kritisch zu den elementaren Grundwerden des Grundgesetzes äußern, können sie auch keine staatlichen zur Förderung von Demokratie und Toleranz empfangen.

Von „Gesinnungsprüfung“ und „Generalverdacht“ kann nicht mal entfernt die Rede sein. Wenn jetzt bei der geforderten demokratischen Selbstverantwortung von angeblichen „Stasimethoden“ gesprochen und der Vergleich zur DDR gezogen wird, so ist das nicht nur realitäts- und sachfremd sondern noch dazu eine Relativierung und Verharmlosung der Verbrechen des SED-Regimes.“


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