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13.09.2010, 11:30 Uhr

Bezahlbare Abwasserentsorgung sichern

Minister: „Viel erreicht – Anstrengungen dürfen nicht nachlassen“

Sachsens Umweltminister Frank Kupfer hat heute (13. September 2010) auf der ersten von drei Regionalkonferenzen mehr Tempo bei der Anpassung der Abwasserbeseitigung gefordert. „Bis zum Jahr 2015 müssen wir dafür sorgen, dass flächendeckend in ganz Sachsen alle Abwässer vollbiologisch behandelt werden. Die Zeit drängt!“, so der Minister. Grundlage für die erforderlichen Investitionen seien bestätigte Abwasserbeseitigungskonzepte. „Es kann nicht sein, dass fast ein Drittel der Konzepte noch nicht bestätigt, mangelhaft oder noch nicht einmal vorgelegt sind, und das zwei Jahre nach dem Abgabetermin“.

Ausdrücklich würdigte der Minister das in den vergangenen 20 Jahren Erreichte. 85 Prozent der Sachsen seien an eine öffentliche Abwasserentsorgung nach dem Stand der Technik angeschlossen. „Das hat alle Beteiligten große Mühen gekostet. 6,8 Milliarden Euro wurden investiert, fast vier Milliarden davon waren Fördermittel von Freistaat, Bund und EU“.

Trotz aller Erfolge sei Sorglosigkeit jedoch fehl am Platze. „Im Gegenteil, der Endspurt für die verbleibenden 600 000 Einwohner kostet wie immer besonders viel Kraft und Energie. Die Verbände dürfen auf keinen Fall bis auf den letzten Drücker warten. Die nötigen Fördermittel stehen jetzt bereit. Auch die Kapazitäten von Planungsbüros, Baufirmen und Genehmigungsbehörden sind begrenzt. Das muss den Verantwortlichen in Kommunen und Zweckverbänden klar sein“, mahnte der Minister.

Kupfer sprach sich erneut für wirtschaftliche und bezahlbare Lösungen aus. „Beispiele zeigen, dass sich kleinräumige Gruppenlösungen als vorteilhaft erweisen. Insbesondere dann, wenn sie von öffentlichen Aufgabenträgern betrieben werden. Das hat auch für die Bürger Vorteile. Im Gegensatz zu privaten Kleinkläranlagen müssen sie sich dann um Betrieb und Wartung der Anlagen nicht mehr sorgen“, so Kupfer abschließend.

Hintergrund:

Nach gültigem Wasserrecht ist bis zum Jahr 2015 die Abwasserentsorgung flächendeckend an den Stand der Technik anzupassen. Unter anderem müssen ab diesem Zeitpunkt die Abwässer aller Einwohner mittels einer vollbiologischen bzw. einer gleichgestellten Abwasserreinigung entsorgt werden. Mit der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (SWW/2009) unterstützt der Freistaat eine flexible und an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Entsorgungslösung. Bei der Suche nach der wirtschaftlichsten Lösung sind neben einzelnen Grundstückskleinkläranlagen oder der Überleitung an eine zentrale Kläranlage immer auch kleinräumige Gruppenlösungen in Betracht zu ziehen.

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