Hochwassergeschädigte Unternehmen können Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen

10.09.2010, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Hochwassergeschädigte Unternehmen und Selbstständige können Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stunden zu lassen. Sozialministerin Christine Clauß empfiehlt betroffenen Unternehmen und Selbständigen, sich an ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden. Die Krankenkassen wurden vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz gebeten, diese Anträge rasch und wohlwollend zu bearbeiten.

„Damit leistet auch die solidarische Krankenversicherung ihren Beitrag zur Unterstützung von flutgeschädigten Unternehmen und entlastet diese vorübergehend. Dies ist ein weiterer Baustein, der den Betroffenen hilft. Ich danke den Krankenkassen für das unkomplizierte Verfahren. Es ist uns wichtig, den in Notgeratenen sächsischen Unternehmen wieder eine Perspektive zu geben“, betonte Sozialministein Clauß.


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