Palliativmedizin-Kongress: Staatsministerin Clauß fordert rechtliche Voraussetzungen für die Versorgung schwerstkranker Menschen mit schmerzlindernden Medikamenten zu verbessern
„Schwerstkranke Menschen müssen besser mit schmerzlindernden Medikamenten versorgt werden. Dafür müssen vor allem auch die rechtlichen Voraussetzungen verbessert werden. Das Bundesgesundheitsministerium soll die bereits begonnenen Beratungen zügig fortsetzen, damit Rechtsänderungen nun zeitnah erfolgen können“, forderte die sächsische Gesundheitsministerin Christine Clauß anlässlich des 8. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. So gelte es, den bereits auf der letzten Gesundheitsministerkonferenz im Juli diesen Jahres gefassten Beschluss in die Tat umzusetzen.
„Die Palliativmedizin ermöglicht schwerkranken und sterbenden Menschen ein weitgehend schmerzfreies und würdevolles Leben. Studien können belegen, dass eine gute palliative Versorgung aktive Sterbehilfe überflüssig macht“, betonte die Ministerin Clauß.
In Sachsen besteht mit insgesamt 74 palliativen Einrichtungen und Diensten, dazu zählen ambulante, stationäre sowie Hospizkonzeptionen, ein ausgezeichnetes Versorgungsnetz. Fünf weitere Palliativstationen sind derzeit in Planung bzw. im Bau.
Der Bereich der ambulanten Palliativversorgung verbessert sich insbesondere dadurch, dass die Krankenkassen in Sachsen künftig für die Versorgung Sterbenskranker in ihrem Zuhause aufkommen. Hierzu haben sie bereits erste Verträge mit Kliniken in Sachsen geschlossen.
