Sachsens Jugendministerin Christine Clauß: Inobhutnahmen sind ein wirksamer Schutz von Kindern - Pflegefamilien leisten wichtigen Beitrag

09.08.2010, 11:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

„In den vergangenen Jahren ging die Zahl der Inobhutnahmen leicht zurück“, stellte Sozialministerin Christine Clauß heute erfreut in Dresden fest. Hierbei gelang es in mehr als der Hälfte der Fälle, die Kinder wieder kurzfristig in das gewohnte soziale Umfeld zurückzuführen. Nur für ein Viertel der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen schlossen sich erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses an. Dabei prüfen die Jugendämter auch intensiv die Möglichkeit der Aufnahme in einer Pflegefamilie. Damit wird den Kindern weiterhin das Leben in einer Familie ermöglicht. Das, so Clauß, sei für die Kinder dann oft wie ein rettender Anker nach „stürmischen Zeiten“.

Pflegefamilien müssen dementsprechend besondere Fähigkeiten und Kompetenzen erfüllen. Sie sollen Beschützer, Erzieher, Begleiter und Vermittler sein. Sie sind Wegbereiter und Partner für Kinder aus belasteten Situationen und Lebensverhältnissen. Die Kinder sollen über das Leben in Pflegefamilien auch lernen, sich auf gelingende Familienbeziehungen einzulassen. Sie haben so die Möglichkeit, sich zu eigenverantwortlichen selbstbewussten jungen Menschen zu entwickeln.

„Im Jahr 2009 baten mehr als 30 Prozent der vom Jugendamt aufgenommenen Kinder und Jugendlichen von sich aus um Betreuung, Schutz und Hilfe“, ergänzte Clauß. Dies zeuge von dem enormen Vertrauen, das Kinder, Jugendliche und ihr soziales Umfeld mittlerweile der Arbeit der Jugendämter entgegenbringen.

Geraten Kinder oder Jugendliche, aus welchen Gründen auch immer, in Not, kann das Jugendamt diese aus dem elterlichen Haushalt heraus und kurzfristig in seine Obhut nehmen. In akuten Gefährdungssituationen müssen die Jugendämter sogar handeln. „Anlass zu solchen Inobhutnahmen geben oft Hinweise von besorgten Nachbarn oder Hinweise der Schule“, erklärte die Ministerin. „Auch Kinder und Jugendliche selbst können sich jederzeit an ein Jugendamt wenden und um Betreuung, Schutz und Hilfe bitten“, unterstrich Clauß nachdrücklich.

Nicht selten erfahren Jugendämter auf diesem Wege erstmals von Gefährdungssituationen. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, das Leistungs- und Aufgabenspektrum der Jugendhilfe im Interesse der Kinder und der betroffenen Familien einzusetzen.

Stichwort Pflegefamilien: In Sachsen gibt es knapp 2.000 Pflegefamilien. Sie leisten eine besondere Form der öffentlichen Erziehung im privaten Rahmen ihrer Familienbeziehungen. Sie stehen für das leibliche, geistige und seelische Wohl eines Pflegekindes ein. Pflegekinder sind Kinder oder Jugendliche, deren leibliche Eltern sie zeitweise oder auf Dauer nicht im eigenen Haushalt versorgen und betreuen können oder mit der Erziehung überfordert sind.


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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Telefon: +49 351 564 55055
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