Kfz-Kennzeichen kann in Sachsen ab September mit umziehen

22.07.2010, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bei einem Umzug innerhalb Sachsens ist es ab September möglich, sein bisheriges Autokennzeichen zu behalten. „Für viele Autofahrer ist das Autokennzeichen mehr als eine Folge von Buchstaben und Nummern. Künftig können sie bei einem Umzug ein Stück Identität mitnehmen“, so Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP). „Außerdem fällt weniger Bürokratie an und es spart auch etwas Geld für das neue Nummernschild.“

Das Verkehrsministerium hatte im Juni eine Regelung entworfen und dazu die betroffenen Ressorts der Staatsregierung, die Fachverbände und die kommunalen Spitzenverbände angehört. Nachdem alle Stellungnahmen eingegangen und ausgewertet wurden, konnte das Ministerium die Allgemeinverfügung erlassen.

Minister Morlok hat sein Ministerium beauftragt, vorab die Zulassungsbehörden zu informieren, damit ab sofort alle wichtigen Voraussetzungen, z.B. die Softwareanpassung, geschaffen werden können.
Die Veröffentlichung der Verfügung erfolgt im Sächsischen Amtsblatt. Sie ist Voraussetzung für das Inkrafttreten der Regelung am 1. September.

Bisher erhält ein Fahrzeug bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ein neues Kennzeichen. Das kann künftig entfallen. Die Adresse in den Fahrzeugpapieren muss allerdings weiterhin geändert und das Fahrzeug umgemeldet werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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