Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Ute Maas tritt in den Ruhestand

26.04.2005, 08:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit Ablauf des 30. April 2005 tritt Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Ute Maas in den Ruhestand.

Ute Maas begann ihre berufliche Laufbahn 1973 im Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Mai 1977 wurde Sie zur Richterin am Landgericht Köln ernannt. Nach einer Abordnung an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen folgte 1982 die Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht Köln. Zum 1. Januar 1996 wurde sie an das Oberlandesgericht Dresden abgeordnet. Mit Wirkung vom 1. Dezember 1996 wurde Ute Maas in die sächsische Justiz versetzt und zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dresden ernannt. Sie führte dort den Vorsitz eines Zivilsenats.

Justizminister Geert Mackenroth sprach Ute Maas für ihre Verdienste um die sächsische Justiz Dank und Anerkennung aus: "Mit Ute Maas verliert der Freistaat Sachsen eine erfahrene Richterpersönlichkeit mit hervorragenden juristischen Kenntnissen, die in besonderem Maße Pflichtbewusstsein und hohe Einsatzbereitschaft auszeichnen."


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