Sachsen setzt Europäische Vogelschutzrichtlinie weiter um
Vorschläge für 77 Vogelschutzgebiete liegen ab März öffentlich aus
Sachsen muss weitere Vogelschutzgebiete nach Brüssel melden. Das sächsische Kabinett hat heute (Dienstag, 31. Januar) dem Vorschlag des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums zugestimmt, 57 neue Vogelschutzgebiete zur öffentlichen Anhörung freizugeben. Mit den bereits anerkannten 20 Vogelschutzgebieten umfassen die Vorschläge insgesamt 77 Gebiete mit knapp 250.000 Hektar. Das entspricht 13,6 Prozent der Landesfläche.
Wie Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich betonte, bewege man sich mit der geplanten Ausweisung auf einem schmalen Grad. Ziel sei es, die einzigartige sächsische Vogelwelt nachhaltig zu schützen. Denn in Sachsen leben 42 von 194 Brutvogelarten, die die EU europaweit für besonders schützenswert erachtet. Und daran, dass sich so seltene Vögel wie die Heidelerche und der Rauhfußkauz in Sachsen wohlfühlen, solle sich auch künftig nichts ändern. Der Minister verwies jedoch auch darauf, dass die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Menschen nicht hinter dem Naturschutz zurückstehen dürften. Grundsätzlich strebe man nach konsensfähigen Lösungen. Schließlich hätten die Landnutzer durch ihre Landbewirtschaftung einen nicht unwesentlichen Anteil an der Artenvielfalt.
Tillich kündigte an, dass Sachsen alle Betroffenen an der Auswahl beteiligen wird, „obwohl dies die EU nicht fordert“. Karten der vorgeschlagenen Gebiete werden ab 6. März in den Landratsämtern ausgelegt. Bis Ende März sind Einwendungen möglich.
Die Auswahl der künftigen Vogelschutzgebiete erfolgte nach fachlichen Kriterien. Landeigentümern und Landnutzern versicherte der Minister, dass in den Vogelschutzgebieten prinzipiell genauso wie bisher gewirtschaftet werden kann. Die vorgeschlagenen Vogelschutzgebiete befänden sich vor allem außerhalb dichtbesiedelter Gebiete. Knapp die Hälfte der Vorschläge betrifft Waldflächen. Nach bisherigen Erkenntnissen sind keine größeren Konflikte mit Ansiedlungsvorhaben für Infrastrukturmaßnahmen, Industrie und Gewerbe zu erwarten. Nach Abschluss des Verfahrens gibt die EU den Behörden die Möglichkeit in die Hand, in Vogelschutzgebieten Verträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Ausnahmeregelungen beispielsweise für den Straßenbau seien dadurch möglich. Für Anfragen und Beratungen zu diesem Thema stehen grundsätzlich die Unteren Naturschutzbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten zur Verfügung.
Die Vogelschutzgebiete bilden gemeinsam mit den FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat) das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Ziel ist es, in ganz Europa bedrohte Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume zu schützen.
Hinweis an die Redaktionen:
Die Liste mit den bestehenden bzw. vorgeschlagenen Vogelschutzgebieten (Angabe mit Gebiet, Hektar und Vogelart) können Sie in der Pressestelle unter 0351/564-6819 anfordern. Die Liste steht auch im Internet unter www.smul.sachsen.de/natura2000.
