Einigung zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und dem Freistaat Sachsen über die abschließende Altlastenfinanzierung

18.08.2008, 11:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kupfer: „Freistaat saniert sächsische Grundstücke ehemaliger Treuhandunternehmen künftig allein und sorgt weiter für Investitionen und Arbeitsplätze“

Der Vorstand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Dirk Kühnau, vertretend für die BvS, und der Sächsische Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer haben heute
(18. August 2008) den Generalvertrag über die abschließende Finanzierung ökologischer Altlasten im Freistaat Sachsen unterzeichnet. Der Festakt fand im Beisein von Vertretern aus Politik und Wirtschaft in den Räumen der BGH Edelstahl Freital GmbH statt.

Mit dem Generalvertrag trägt der Freistaat künftig die finanzielle Verantwortung für die Sanierung der Treuhandflächen allein. Die BvS (Treuhandnachfolgerin) wird dem Freistaat 140 Millionen Euro in zwei Teilbeträgen auszahlen und damit den Bundesanteil an den künftigen Sanierungskosten abgelten. Der Freistaat kann so allein über den Einsatz der Mittel bei der Sanierung entscheiden.

„Für den Freistaat eröffnet sich damit ein größerer Gestaltungsspielraum, um Investoren gezielt ansiedeln zu können“, erklärte Staatsminister Frank Kupfer. Gleichzeitig verringert sich für Bund und Land der Verwaltungsaufwand, indem Abstimmungen wegfallen. „Die Effizienz kommt den Investoren und der Umwelt zugute“, so Kupfer weiter.

Bisher teilten sich Bund und Land die Kosten der Altlastenfreistellung für Liegenschaften der ehemaligen Treuhandanstalt. Der Bund übernahm 60 Prozent, das Land 40 Prozent der Kosten. Bei Großprojekten lag die Aufteilung bei einem Verhältnis von 75 Prozent Bundes- zu 25 Prozent Landesmitteln. Seither haben Bund und Land gemeinsam 340 Millionen Euro aufgewendet.

„Die Altlastenfreistellung ist ein wichtiger Entwicklungsfaktor. Im Freistaat Sachsen wurden bisher rund 850 Unternehmen freigestellt“, so Kupfer weiter. Allein im ehemaligen Regierungsbezirk Dresden seien mit der Altlastenfreistellung Investitionen von über drei Milliarden Euro unterstützt und damit Voraussetzungen für über 37.000 Arbeitsplätze geschaffen worden. Sachsenweit liegt der Umfang der Investitionen hochgerechnet bei acht Milliarden Euro, die der Arbeitsplätze bei 80.000.

„Diesen Erfolgskurs gilt es fortzusetzen“, betonte Kupfer bei der Unterzeichnung. Insbesondere mit Blick auf den Flächenverbrauch. „Der Flächenverbrauch in Sachsen betrug im Schnitt der letzten Jahre für Siedlungs- und Verkehrswege circa fünf Hektar pro Tag. Das entspricht sieben Fußballfeldern. Umso wichtiger ist es, Industriebrachen wieder zu nutzen“, betonte Kupfer. Oftmals handelt es sich bei solchen Grundstücken um Objekte in bester Lage und mit bestehender Infrastruktur. Allein das Altlastenrisiko hält in vielen Fällen Investoren ab, die Grundstücke zu erwerben.

Mit der Altlastenfreistellung nach dem Umweltrahmengesetz können Investoren von Kosten der Altlastensanierung freigestellt werden. Die Freistellung kann dann erfolgen, wenn: 1. Von den Altlasten Gefahren für die Umwelt ausgehen, 2. Die Altlasten vor dem 01.07.1990 verursacht wurden und 3. Die Freistellung geboten ist, z. B. durch die Schaffung von Arbeitsplätzen. Zudem ist ein Freistellungsantrag erforderlich (Frist: 30.03.1992), der auch vom Voreigentümer des Grundstückes übernommen werden kann.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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