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23.02.2010, 13:30 Uhr

Gesetzesinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches im Kabinett beschlossen

Innenminister Ulbig und Justizminister Dr. Martens: „Schutz der Polizeibeamten vor gewalttätigen Übergriffen verbessern“.

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen. Die Gesetzesinitiative wird nun in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist es, den Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) zu novellieren.

Vor dem Hintergrund zunehmender tätlicher Angriffe gegen Polizeibeamte, die häufig mit Gewalt verbunden sind, gerät der durch § 113 StGB geregelte Schutz zu kurz. Seit dem Jahr 2000 haben sich die Fälle des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte deutlich erhöht. Innerhalb der letzten Jahre haben die Fallzahlen bundesweit um ca. 31 Prozent zugenommen. Auch in Sachsen sind die Fallzahlen deutlich angestiegen.

Wer Polizisten angreift, greift die Gesellschaft an. Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, jeden einzelnen Bürger von gewaltsamen Übergriffen zu bewahren, sondern muss auch diejenigen Beamten, die Repräsentanten des Staates sind, schützen. Mit dem Gesetzentwurf werden zwei wichtige Ziele erreicht:

  • In § 113 Abs. 1 StGB wird der Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erhöht, um einer Bagatellisierung zu begegnen, die mit einem niedrigen Strafrahmen verbunden sein kann.
  • Das Regelbeispiel des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, das bisher nur die Tatbegehung mit Waffen strafschärfend berücksichtigte, wird auf die Tatbegehung mittels gefährlicher Werkzeuge (z.B. bei der Tat eingesetzte Steine oder Holzlatten) erweitert. Beide Verhaltensweisen sind in gleicher Weise strafwürdig.

Innenminister Markus Ulbig: „Mit Sorge beobachte ich die wachsende Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte und die stetig zunehmenden Widerstandshandlungen. Diese Entwicklung kann aus Verantwortung unseren Polizeibeamten gegenüber, aber auch wegen der Gefahr der Bagatellisierung von Gewaltdelikten, nicht hingenommen werden. Der Schutz unserer Polizeibeamten ist mir ein wichtiges persönliches Anliegen. Sachsen wird daher einen Gesetzesantrag in den Bundesrat einbringen, der eine Novellierung des Straftatbestandes des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte beinhaltet, damit dieser Entwicklung auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegengewirkt wird.“

Justizminister Dr. Jürgen Martens: „Insgesamt haben wir eine Änderung mit Augenmaß vorgeschlagen. Gewalttäter werden mit aller Deutlichkeit in ihre Schranken gewiesen. Der Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte richtet sich klar und eindeutig gegen gewalttätige Rechtsbrecher. Auch in Zukunft werden bloße Zwischenrufe oder Unmutsäußerungen nicht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafbar sein.“

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