1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

sachsen.de

RSS KLIP
Inhalt

02.03.2010, 14:51 Uhr

Innenminister Markus Ulbig: Vorratsdatenspeicherung bleibt wichtiges Mittel bei der Verbrechensbekämpfung

Innenminister Markus Ulbig: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft die wichtige Rechtssicherheit. Grundsätzlich ist die Speicherung
der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unverzichtbaren Daten zugelassen.
Das Verfassungsgericht trägt damit den Bedürfnissen der Bürger nach Gefahrenabwehr gebührend Rechnung. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen ein wichtiges Mittel der Verbrechensbekämpfung. Zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leben, Leib oder Freiheit und in der Terrorismusbekämpfung kann Vorratsdatenspeicherung weiterhin verwendet werden.

Ich erwarte, dass der Bund so schnell wie möglich eine verfassungskonforme Regelung vorlegt. Verzögerungen und rechtliche Lücken in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sind nicht hinnehmbar."

Marginalspalte

Medieninformationen suchen

Wenn Sie sich registrieren, erhalten Sie eine erweiterte Suchfunktionalität und können auf das gesamte Archiv zugreifen.

Sie haben sich bereits registriert? Dann melden Sie sich einfach im Bereich »Mein Medienservice« an.

Informationen

Herausgeber
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Themen
Sicherheit & Inneres
Kontakt
Pressesprecher Frank Wend
Telefon +49 351 564 3040
Telefax +49 351 564 3049
Schreiben Sie eine Nachricht.
© Sächsische Staatskanzlei