Innenminister Markus Ulbig: Vorratsdatenspeicherung bleibt wichtiges Mittel bei der Verbrechensbekämpfung
Innenminister Markus Ulbig: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft die wichtige Rechtssicherheit. Grundsätzlich ist die Speicherung
der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unverzichtbaren Daten zugelassen.
Das Verfassungsgericht trägt damit den Bedürfnissen der Bürger nach Gefahrenabwehr gebührend Rechnung. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen ein wichtiges Mittel der Verbrechensbekämpfung. Zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leben, Leib oder Freiheit und in der Terrorismusbekämpfung kann Vorratsdatenspeicherung weiterhin verwendet werden.
Ich erwarte, dass der Bund so schnell wie möglich eine verfassungskonforme Regelung vorlegt. Verzögerungen und rechtliche Lücken in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sind nicht hinnehmbar."
