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05.03.2010, 09:55 Uhr

Schutz der Polizeibeamten vor gewalttätigen Übergriffen verbessern

Innenminister bringt heute Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein

Gewalttätige Angriffe gegen Polizeibeamte nehmen zu. Der § 113 StGB geregelte Schutz für die Beamten greift bisher zu kurz. Seit dem Jahr 2000 haben sich die Fälle des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte deutlich erhöht. Innerhalb der letzten Jahre haben die Fallzahlen bundesweit um ca. 31 Prozent zugenommen. Auch in Sachsen sind die Fallzahlen deutlich angestiegen. Vor diesem Hintergrund bringt der Freistaat Sachsen heute eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein, um den Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) zu novellieren. Ziel ist eine Strafverschärfung.

Innenminister Markus Ulbig: „Mit Sorge beobachte ich die wachsende Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte. Diese Entwicklung kann aus Verantwortung unseren Polizeibeamten gegenüber, aber auch wegen der Gefahr der Bagatellisierung von Gewaltdelikten, nicht hingenommen werden. Der Schutz unserer Polizeibeamten ist mir ein wichtiges persönliches Anliegen.
Wer Polizisten angreift, greift die Gesellschaft an. Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, jeden einzelnen Bürger von gewaltsamen Übergriffen zu bewahren, sondern muss auch diejenigen Beamten, die Repräsentanten des Staates sind, schützen.“

Mit dem Gesetzentwurf werden zwei wichtige Ziele erreicht:

  • In § 113 Abs. 1 StGB wird der Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erhöht, um einer Bagatellisierung zu begegnen, die mit einem niedrigen Strafrahmen verbunden sein kann.
  • Das Regelbeispiel des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, das bisher nur die Tatbegehung mit Waffen strafschärfend berücksichtigte, wird auf die Tatbegehung mittels gefährlicher Werkzeuge (z.B. bei der Tat eingesetzte Steine oder Holzlatten) erweitert. Beide Verhaltensweisen sind in gleicher Weise strafwürdig.

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