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08.03.2010, 15:29 Uhr

Mehr Geld für die Freiwillige Feuerwehr

Innenminister unterzeichnet neue Feuerwehrverordnung

Die Höchstsätze bei der Entschädigung von Freiwilligen Feuerwehrleuten können deutlich erhöht werden. Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte können künftig den ehrenamtlich Tätigen in den Freiwilligen Feuerwehren des Freistaates, die zum Beispiel als Ausbilder, Orts- und Gemeindewehrleiter oder als Stellvertreter des Kreisbrandmeisters besonders zeitlich belastet sind, höhere Entschädigungen gewähren. Innenminister Markus Ulbig hat heute die Novelle zur Sächsischen Feuerwehrverordnung unterzeichnet. Sie tritt Ende des Monats in Kraft.

Innenminister Markus Ulbig: „Die Reglungen in der neuen Feuerwehrverordnung sind eine weitere Stärkung des Ehrenamtes. Die Kameradinnen und Kameraden, die sich unermüdlich für den Schutz der Menschen in Sachsen engagieren, können mit einer höheren Entschädigung rechnen. Gemeindewehrleiter können ab nächstem Monat bis zu 175,-- Euro monatlich erhalten. Ich hoffe, dass Gemeinden und Kreise von diesen Möglichkeiten auch zahlreich und zügig Gebrauch machen.“

Weitere wichtige Regelungen betreffen den Kreis der zur Ausbildung berechtigten Feuerwehrleute. Der Kreis der Ausbilder wird um Mitglieder der Berufsfeuerwehr erweitert. Damit schafft der Freistaat die Grundlagen, um flexibler auf die große Zahl an Ausbildungswünschen reagieren zu können. Die derzeit hohe Nachfrage nach Ausbildungsplätzen im Angebot der Landesfeuerwehrschule kann nur mit ergänzenden Ausbildungsstrukturen bewältigt werden. Wenn die Berufsfeuerwehren sich stärker in die Ausbildung gerade des eigenen Nachwuchses einbringen wollen, unterstützt Sachsen diese lobenswerten Ansätze. Denn damit können deutlich mehr Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ihre Ausbildung erhalten.

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