Das Sächsische Sorbengesetz wird 25 Jahre

30.04.2024, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Barbara Klepsch: »In den letzten Jahren konnten wir viele Erfolge bei der Stärkung sorbischer Sprache und Kultur erzielen.«

Vor 25 Jahren, am 1. Mai 1999, trat das Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen, das Sächsische Sorbengesetz, in Kraft. Der Sächsische Landtag hatte das Gesetz auf Grundlage eines Regierungsentwurfs am 20. Januar 1999 beschlossen. Die feierliche Unterzeichnung des Gesetzes durch den Landtagspräsidenten Erich Iltgen, den Ministerpräsidenten des Freistaats Sachsen, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, und den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Hans-Joachim Meyer, fand am 31. März 1999 im Saal des Sorbischen Museums in Bautzen statt. Mit Verkündung des Sächsischen Sorbengesetzes trat gleichzeitig das Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung vom 23. März 1948 außer Kraft.

Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch würdigt den 25. Jahrestag des Inkrafttretens des Sächsischen Sorbengesetzes: »Das Sächsische Sorbengesetz ist Ausdruck der besonderen Anerkennung des sorbischen Volkes und die zentrale gesetzliche Grundlage für den Schutz und die Förderung des sorbischen Volkes im Freistaat Sachsen. Dabei ist klar – die erfolgreiche Umsetzung ist eine Gemeinschaftsaufgabe staatlicher Institutionen, der Zivilgesellschaft und aller im Freistaat Sachsen lebenden Bürgerinnen und Bürger. Ich bin froh, dass wir in den letzten Jahren viele Erfolge bei der Stärkung sorbischer Sprache und Kultur erzielen konnten. Besonders wichtig ist die gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Bund geleistete Unterstützung der Stiftung für das sorbische Volk im Rahmen des 4. Abkommens über die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk und die erfolgreiche Einbeziehung der Sorbinnen und Sorben in den Prozess des Strukturwandels. Ich wünsche mir, dass wir alle dazu beitragen, dass es ein gutes Miteinander im sorbischen Siedlungsgebiet gibt und dass das Wissen über Sorben und die Begegnung mit Sorbinnen und Sorben in ganz Sachsen zu unserer Kultur gehört und sich zu einer Selbstverständlichkeit entwickelt. Ich freue mich außerdem, dass es gelungen ist, die Imagekampagne »Sorbisch.Naklar« zur Förderung der Akzeptanz der sorbischen Sprache ins Leben zu rufen und den Rat für sorbische Angelegenheiten durch eine verbesserte Ausstattung zu stärken. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft für den Erfolg des Sächsischen Sorbengesetzes einsetzen.«

Mit dem Sächsischen Sorbengesetz wurden die durch Artikel 5 und 6 der Sächsischen Verfassung von 1992 formulierten Ziele und Grundsätze bezüglich des sorbischen Volkes in einem gesetzlichen Rahmen geregelt. Die Sächsische Verfassung erkennt die Sorbinnen und Sorben als gleichberechtigten Teil des Staatsvolkes des Freistaats Sachsen an und gewährleistet und schützt ihr Recht auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege und Entwicklung ihrer Sprache, Kultur und Überlieferung.

Bei der Erarbeitung des Sächsischen Sorbengesetzes wurden internationale Vereinbarungen und Abkommen im Bereich des Minderheitenschutzes berücksichtigt, unter anderem das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen vom 21. Juli 1993. Sorbische Interessenvertreter sowie die Gebietskörperschaften im sorbischen Siedlungsgebiet wurden öffentlich angehört.

Wichtige Regelungsinhalte sind:
– Definition der sorbischen Volkszugehörigkeit (Bekenntnisprinzip)
– Bestimmung des sorbischen Siedlungsgebiets
– Die Farben und die Hymne der Sorben sowie deren Interessenvertretung
– Die Einrichtung eines Rates für sorbische Angelenheiten
– Universitäre Forschung und Lehre an der Universität Leipzig
– Erstellung der Berichte der Staatsregierung zur Lage des sorbischen Volkes
– Schutz und Förderung des Gebrauchs der sorbischen Sprache sowie der sorbischen Kultur und Wissenschaft
– die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg

Das Sächsische Sorbengesetz ist das einzige zweisprachig verkündete und gültige Gesetz des Freistaats Sachsen. Weitere gesetzliche Regelung zum Schutz und zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur finden sich in anderen Gesetzen, zum Beispiel dem Sächsischen Schulgesetz. Das Sächsische Sorbengesetz unterstreicht als eigenständiges Gesetz allerdings politisch und symbolisch die Gleichstellung und die Anerkennung des sorbischen Volkes.

Das Sächsische Sorbengesetz wurde nach 1999 geringfügig neueren Entwicklungen angepasst. 2008 ergaben sich Anpassungen aus der Kreisgebietsreform und 2012 wurde die Anwendung der sorbischen Sprache vor Gerichten, die ursprünglich auf das sorbische Siedlungsgebiet beschränkt war, auf die Heimatkreise der Sorben Görllitz und Bautzen erweitert. 2022 wurde die Aufwandsentschädigung des Rats für sorbische Angelegenheiten neu geregelt.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus

Pressesprecher Jörg Förster
Telefon: +49 351 564 60620
E-Mail: presse.kt@smwk.sachsen.de
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